Verwaltung

Translator

 

 

 

Verwaltung und Poststelle:

 

alliance earth IGO

Wittlaerer Straße 26

40880 Ratingen

 

07331-977 2959

verwaltung@alliance-earth.net

 

Liebe Mitglieder von alliance-earth, liebe Besucher und Leser,

die Verwaltungsbestandteile befinden sich an verschiedenen Orten, die unmittelbar miteinander agieren. Sie bestehen aus der administrativen Verwaltung selbst, der Poststelle, der Rechtsabteilung, der technischen Abteilung und dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, wie dem Bereich zur Planung von Veranstaltungen in den eigenen Räumen. An diese Stellen sind alle anderen Bereiche und weitere kleinere Nebenstellen mit ihren Aktivitäten angegliedert. Insgesamt sind in der aktuellen Verwaltungsstruktur etwa 30 Menschen tätig, wobei einige helfende Hände in ihrer direkten Umgebung nicht vergessen sein sollen. Die Wege sind sehr effektiv und bei alliance earth gibt es keinen "Wasserkopf", der nichts leistet. Wir haben Aufgaben und keine Positionen zu vergeben. Wir haben ein Ziel und unsere Verwaltung ist nur ein Hilfsmittel, kein Inhalt unseres Strebens.    

 

Wenn Sie noch Fragen haben, zu denen Sie hier keine Antwort finden, dann nehmen Sie mit unserer Verwaltung Kontakt auf.

Hier oben sind die direkten Adressdaten.

 

 

Die Gliederung in Bereiche mit den Zuständigkeiten

 

Verwaltung - Mitgliederverwaltung - Pressekontakte

Justizwesen - Grundlagen der Organisation und Rechtsvertretung

Öffentlichkeitsarbeit und alle Medienbereiche

technische und digitale Einrichtungen und Anlagen 

 

Die Organisation, Realisierung und Betreuung der Projekte, wie z.B. Akademie, Gesundheitshaus, Handelsportal und Zahlsystem, liegen ebenso in der Verantwortung aller Mitglieder, wie die Betreuung und die Organisation der Gemeinden. Diese Bestandteile werden von den Mitgliedern selbst mit allen notwendigen Leistungen, Mitteln und Materialien ausgestattet. Alle Vorhaben sind mit der Verwaltung abzustimmen.

 

 

4. Verwaltungskompetenzen

 

1) Die uneingeschränkte Ausübung der Religion, des Glaubens und der Weltanschauung jedes Mitgliedes, solange Dritte von der Ausübung nicht gefährdet oder in ihrer Religion, ihrem Glauben oder ihrer Weltanschauung nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Hier sind insbesondere die Bestimmungen im Manifest unter Ziffer 3 zu beanspruchen und zu beachten.

2) Die Ausgabe von Ausweispapieren (Lichtbildausweisen) nach internationalen Regeln und Vorschriften zur Identifizierung der Mitglieder, ihres juristischen Personenstandes, ihrer korrekten Staatsangehörigkeit und zur Verwendung gegenüber Dritten Stellen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten aller alliancer. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit von Deutschland besitzt. Für alle anderen Länder gelten sinngleiche Regeln. Jede Verwechslung mit anderen Papieren oder Dokumenten, die als Lichtbildausweis bezeichnet werden, sind zu vermeiden.

3) Interne Handels- Tausch- und Zahlungsmethoden, die keiner nationalen oder internationalen Genehmigung bedürfen. Aufbau von Versorgungstrukturen in allen Bereichen des täglichen Leben, sofern diese Strukturen nachweislich im Inneren der Nation bleiben und wirken.

4) Unantastbare Räume bei Veranstaltungen und Versammlungen der Gemeinden und der Gemeinschaftsstrukturen insgesamt. Hierzu können in bestimmten Fällen private, wie auch gewerbliche Räume zählen, wobei im Einzelfall die Zuständigkeiten zu klären sind.

5) Die Unantastbarkeit der Verwaltungsstrukturen insgesamt, wie deren Rechte, Anweisungen und rechtlichen Vorgaben für ihre Mitglieder. Jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften ist z.B. nach § 130 StGB zu prüfen und ggf. zu ahnden, wobei auch andere Rechte der verfassungsmäßigen Ordnung betroffen sein könnten.   

6) Der Betrieb von Vorschulen, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, sofern z.B. die Bildungspflicht von anderen öffentlichen Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann und/oder wenn die Pflicht der Eltern in der Bundesrepublik u.a. nach §1666 und § 1631 BGB wegen des Ausfalls der anderen Bildungssysteme nicht mehr zu erfüllen sind und/oder diese anderen Bildungseinrichtungen die Bestimmungen des "International Pakts über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen" Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4, die über die Artikel 25 Grundgesetz Éingang in das deutsche Recht der Bundesrepublik finden, nicht erfüllen oder gewährleisten können. Ferner in den Fällen, in denen die religiösen, sittlichen, ethischen und moralischen Grundsätze und Vorstellungen der Eltern mit den Unterrichtsmethoden der öffentlichen Schulen nicht mehr im Einklang stehen oder ihnen eklatant widersprechen.

7) Alle Tiere, die innerhalb der alliance-earth.com leben, unterliegen den Bestimmungen dieses Manifestes. Somit gelten für die Tiere folgende Regeln:

Für alle Tiere innerhalb der alliance-earth.com, sind jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe,  künstlicher oder transplantierter Organe untersagt. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeboren im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens.

 

Diese Kompetenzen werden in der Bundesrepublik und international von folgenden Gesetzen geschützt:

 

a) unter anderem durch (1. Mose 27, Vers 40) "Von deinem Schwerte wirst du dich nähren, und deinem Bruder sollst du dienen. Aber es wird geschehen, dass du einmal sein Joch von deinem Halse reißen wirst."

b) und durch das Grundgesetz Art. 4 sowie Art. 140 und hier WRV von Art. 136 bis 141 und über und in Verbindung mit Art. 25 Grundgesetz

c) durch Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

d) durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention

e) durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen, Art. 1 bis Art. 31 und hier insbesondere für alle Bildungseinrichtungen Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4.

f) durch die Bestimmungen des national und international anerkannten "Überpositiven Rechts" und hier dem grundsätzlichen Recht auf Ablehnung von Leistungen, die den alliancern ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auferlegt oder abverlangt werden sollen und/oder die den Bestimmungen dieses Manifests widersprechen, sie in Teilen aufheben und/oder in Ihrem Sinn und/oder in ihrer Wirkung verändern.  

https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht und Bundesverfassungsgericht BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51, Leitsatz 27.

g) aufgrund des Religionsverfassungsrechts, wobei die Aufschlüsselungen der einzelnen Bereiche, die auch oder vor allem alliance-earth.com betreffen, zu dem jeweiligen Ereignis diesem Verfassungsrecht zu entnehmen sind. Die rechtliche Niederschrift ist zu umfangreich, um an dieser Stelle die zutreffenden Punkte nennen zu können.

h) und bezüglich des Tierschutzes, gemäß Art. 20 a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. ZITAT: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

í) sowie aufgrund der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Völkerrechtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts: Internationale Organisationen aufgrund des Vertragsgesetzes, das den Gründungsvertrag einer Organisation innerstaatlich in Kraft setzt, oder aufgrund einer Verordnung, die einen entsprechenden Status an Organisationen verleiht, an denen die Bundesrepublik nicht als Mitglied beteiligt ist und den Regelungen für Staatskirchenrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die international rechtssicher sind.