Team Recht - Justizwesen
Translator
Willkommen
Liebe Mitglieder,
bitte lesen Sie die nachfolgenden Texte aufmerksam. Sollten Fragen zu den Inhalten und der jeweiligen Bedeutung aufkommen, nehmen Sie bitte mit unserem Bereich Recht Kontakt auf. Sie können auch anrufen. Die Telefonnummer steht direkt hier unten, wie die täglichen Telefonzeiten. Darüber finden sie die direkte Mail-Verbindung zu unserem Team.
Bei rechtlichen Fragen geben wir eine erste Einschätzung und sprechen dann eine Empfehlung über die zu treffenden Maßnahmen und Handlungen aus. Eine Prozessführung kann nur durch eine zugelassene rechtliche Vertretung aus Ihrer Region erfolgen, die wir gerne mit unserem Wissen und Unterlagen unterstützen, sofern die Hilfe gewünscht ist.
Willkommen und bleiben Sie neugierig.
Team Recht
Telefon
01522-161 2318
Montag bis Freitag von
12.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Unterseiten zum Recht
Informationen und Erklärungen
Welche Person besitzen wir?
Alle Mitglieder von alliance-earth.com besitzen und sind nach der internen Rechtsbestimmung, natürliche Rechtspersonen und werden auch so angesehen. Sie besitzen nach den gesetzlichen und weltweit gültigen Regeln die rechtsfähige, natürliche Rechtsperson bereits unmittelbar bei/nach ihrer Geburt, können deren Wirkung aber weder entfalten noch nutzen.
Erklärung:
Diese natürliche Rechtsperson kann in der aktuell vorhandenen „Welt“ keinerlei eigene Handlungen vornehmen, da ihr jede Anerkennung bezüglich ihres hohen rechtlichen Ranges fehlt. Sie ist in den Gesetzen zwar vorgesehen, kann aber in der Praxis des Alltages, wie in der gesamten Geschäftswelt, gar nicht angewendet werden. Sie kann nicht einmal ein Bankkonto eröffnen.
Nur juristische Personen können an den gesellschaftlichen und sozialen Einrichtungen teilnehmen. Diese Teilnahme beschränkt sich auf Käufe, die Eröffnung von Bankkonten und den Abschluß von Verträgen, die von den verschiedenen Stellen angeboten werden. Die Teilnahme an diesen Angeboten wird auch gerne mal versteckt erzwungen, weil die freiwillige Teilnahme zwar Vorschrift, aber in der aktuellen Welt von den Stellen ignoriert wird. Würden die vorgeschriebenen Regeln Anwendung finden, dann wäre der Staat in der heutigen Form schnell handlungsunfähig. Darum wird die natürliche Rechtsperson weitgehend durch juristische Tricks und Androhungen von Maßnahmen ausgeschaltet.
Registrierung und Wirkung:
Die Mitglieder werden bei alliance-earth.com mit ihren juristischen Namen registriert, da ansonsten eine Identifikation nicht möglich wäre, erhalten bei ihrem und durch ihren Beitritt, zumindest erst einmal eine intern anerkannte natürliche Rechtsperson.
Die juristische Person, welche sie durch die Geburtsurkunde erhalten, steht ihnen nach dem Beitritt weiterhin zur Verfügung und sie können diese Person für ihre Geschäftstätigkeit im Alltag und in dem Rahmen nutzen, welcher von der Außenwelt zur Nutzung gestattet wird.
Ein Beispiel:
Die natürliche Rechtsperson: Karl-Heinz aus der Familie Müller, nutzt und verwaltet in dem vorgeschriebenen Rahmen die juristische Person, Karl-Heinz Müller, oder auch Müller, Karl-Heinz, welcher ihr per Gesetz zugeteilt wurde.
Die natürliche Rechtsperson besitzt an dieser juristischen Person keinerlei Rechte. Alles was mit dieser „ juristischen Person, dem registrierten Namen“, gekauft wird, unterliegt dem Recht des Staates, welcher die Geburtsurkunde registriert hat. Somit besitzen Eltern auch keine Rechte an ihren Kindern, usw. usw., da auch deren registrierter „Name“ dem Recht des Staates unterliegt.
EGBGB Art. 10, Abs. 1 Name
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
EGBGB Art. 7, Abs. 1 Rechts- und Geschäftsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
(2) Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen
1. | nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder |
Rechtsfähig und Geschäftsfähigkeit
ist immer der Name der gerade als „Nachname“ oder richtiger, als „Familienname“ bei den Behörden registriert ist. Nach einer Heirat gilt der „angeheiratete“ Familenname so lange als der „geschäftsfähige“ Name, bis der Name, z.B. nach einer Scheidung, wieder abgelegt wird. In der aktuellen Welt ist stets die Person gemeint, die registriert wurde. Also immer die juristische Person oder besser, der Name auf der Geburtsurkunde. Die natürliche Person kann „vom Staat“ nicht eingeschränkt werden oder den Gesetzen „unterliegen“, da die natürliche Rechtsperson selbst alle Rechte besitzt, bzw. das Recht ist, welche z.B. einen Staat erschaffen kann.
Kleiner Hinweis:
Laut Wahlverzeichnis wählen immer nur
„natürliche Personen“, da „juristische Personen“ nur ein Papier sind und gar
keine „Wahl“ treffen können. Nach der Wahl ist die „natürliche Rechtsperson“
wieder „ohne Funktion“ und die Verwaltung über die „juristische Person“ geht
weiter wie zuvor. Wir haben dann als natürliche Rechtsperson „freiwillig
gewählt“, wer uns im Range einer „juristische Person“ weiter verwalten soll,
wobei die „juristische Person“ gar kein Mitspracherecht besitzt. Weder vor
Gericht, noch an anderer Stelle. Dafür müssen wir dann eine "berechtigte" andere
"juristische Person" beauftragen, die sich Anwalt nennt.
Was ist Gewissensfreiheit?
„Die Gewissensfreiheit aus Art. 4 III GG schützt Gewissensentscheidungen. Unter Gewissensentscheidung versteht man jede ernste und sittliche, an den Kategorien von „Gut“ und „Böse“ orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann. …“ Zum Beispiel die Erfüllung des Esausegens in 1. Mose 27,40 als göttliches Gebot. „Der Schutzbereich des Art. 4 GG ist betroffen, wenn der Staat Glaubensbetätigungen verbietet oder erheblich erschwert, selbst missioniert oder Handlungen gebietet, die in die negative Glaubensfreiheit oder in die Gewissensfreiheit eingreifen.“
(Auszug aus: www.juraindividuell.de)
Kardinal Faulhaber
Michael Kardinal Faulhaber, ab 1913 von Faulhaber, (* 5. März 1869 in Heidenfeld; † 12. Juni 1952 in München) war Erzbischof von München und Freising seit 1917 und Kardinal ab 1921.
Begriffserklärung Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaft
Unsere Religion ist eine Gesamtsicht der Welt, der es um die Stellung des Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und seine Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten geht. Unsere Weltanschauung ist ein gedankliches System, welches eine Stellungsnahme zum Sinne des Weltgeschehens bietet, ohne dabei auf einen Gott oder das Jenseits zurückzugreifen. Die Gewissensfreiheit stellt die Freiheit dar, eine Entscheidung an den Kategorien "Gut und Böse" für sich zu treffen und in der Situation als für sich bindend anzusehen.
Begriffserklärung IGO
alliance earth wurde am 1. Januar 2012 in Deutschland und Kanada gegründet und entwickelt sich seither ständig weiter.
alliance earth ist eine "Völkerrechtliche Körperschaft des internationalen Rechts", welche nicht grundgesetzverpflichtet, aber grundgesetzberechtigt und somit als ein rechtsfähiges Organ, im Rechtskreis der weltweit anerkannten Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuordnen ist und somit auch den rechtlichen Rang einer privaten Organisation wahrnehmen kann.
International Global Organization (internationale globale Organisation)
In Weiterentwicklung zur intergovernmental organization
Eine Internationale Organisation oder zwischenstaatliche Organisation (englisch intergovernmental organization, IGO) im völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt. Im Jahr 2006 waren weltweit etwa 38.000 Organisationen tätig, jährlich kommen ca. 1.200 neue hinzu.
Copyright © 2023-2033 alliance-earth.com United Nation of Human and Earth
Design - Modified - Powered and All Rights Reserved by alliance-earth.com
Internationale Organisationen (Völkerrecht)
Verwaltungskompetenzen
1) Die uneingeschränkte Ausübung der Religion, des Glaubens und der Weltanschauung jedes Mitgliedes, solange Dritte von der Ausübung nicht gefährdet oder in ihrer Religion, ihrem Glauben oder ihrer Weltanschauung nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Hier sind insbesondere die Bestimmungen im Manifest unter Ziffer 3 zu beanspruchen und zu beachten.
2) Die Ausgabe von Ausweispapieren (Lichtbildausweisen) nach internationalen Regeln und Vorschriften zur Identifizierung der Mitglieder, ihres juristischen Personenstandes, ihrer korrekten Staatsangehörigkeit und zur Verwendung gegenüber Dritten Stellen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten aller alliancer. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit von Deutschland besitzt. Für alle anderen Länder gelten sinngleiche Regeln. Jede Verwechslung mit anderen Papieren oder Dokumenten, die als Lichtbildausweis bezeichnet werden, sind zu vermeiden.
3) Interne Handels- Tausch- und Zahlungsmethoden, die keiner nationalen oder internationalen Genehmigung bedürfen. Aufbau von Versorgungstrukturen in allen Bereichen des täglichen Leben, sofern diese Strukturen nachweislich im Inneren der Nation bleiben und wirken.
4) Unantastbare Räume bei Veranstaltungen und Versammlungen der Gemeinden und der Gemeinschaftsstrukturen insgesamt. Hierzu können in bestimmten Fällen private, wie auch gewerbliche Räume zählen, wobei im Einzelfall die Zuständigkeiten zu klären sind.
5) Die Unantastbarkeit der Verwaltungsstrukturen insgesamt, wie deren Rechte, Anweisungen und rechtlichen Vorgaben für ihre Mitglieder. Jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften ist z.B. nach § 130 StGB (Bundesrepublik Deutschland) zu prüfen und ggf. zu ahnden, wobei auch andere Rechte der verfassungsmäßigen Ordnung betroffen sein könnten.
6) Für die Bundesrepublik Deutschland: Der Betrieb von Vorschulen, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, sofern z.B. die Bildungspflicht von anderen öffentlichen Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann und/oder wenn die Pflicht der Eltern in der Bundesrepublik u.a. nach §1666 und § 1631 BGB wegen des Ausfalls der anderen Bildungssysteme nicht mehr zu erfüllen sind und/oder diese anderen Bildungseinrichtungen die Bestimmungen des "International Pakts über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen" Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4, die über die Artikel 25 Grundgesetz Éingang in das deutsche Recht der Bundesrepublik finden, nicht erfüllen oder gewährleisten können. Ferner in den Fällen, in denen die religiösen, sittlichen, ethischen und moralischen Grundsätze und Vorstellungen der Eltern mit den Unterrichtsmethoden der öffentlichen Schulen nicht mehr im Einklang stehen oder ihnen eklatant widersprechen.
7) Alle Tiere, die innerhalb der alliance-earth.com leben, unterliegen den Bestimmungen dieses Manifestes. Somit gelten für die Tiere folgende Regeln:
Für alle Tiere innerhalb der alliance-earth.com, sind jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe, künstlicher oder transplantierter Organe untersagt. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeboren im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens.
Diese Kompetenzen werden in der Bundesrepublik und international von folgenden Gesetzen geschützt:
Religionsrecht
a) unter anderem durch (1. Mose 27, Vers 40)
b) aufgrund des Religionsverfassungsrechts, wobei die Aufschlüsselungen der einzelnen Bereiche, die auch oder vor allem alliance-earth.com betreffen, zu dem jeweiligen Ereignis diesem Verfassungsrecht zu entnehmen sind. Die rechtliche Niederschrift ist zu umfangreich, um an dieser Stelle die zutreffenden Punkte nennen zu können.
Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
c) und durch das Grundgesetz Art. 4 sowie Art. 140 und hier WRV von Art. 136 bis 141 und über und in Verbindung mit Art. 25 Grundgesetz
d) und bezüglich des Tierschutzes, gemäß Art. 20 a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. ZITAT: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Internationale Gesetz die
auch in der Bundesrepublik gelten
e) durch Artikel 18
der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte und in deutscher
Sprache f) durch Artikel 9
der Europäischen
Menschenrechtskonvention und in deutscher Sprache g)
durch den Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der
Vereinten Nationen, Art. 1 bis Art. 31 und hier insbesondere für alle
Bildungseinrichtungen Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4.
h) durch die
Bestimmungen des national und international anerkannten "Überpositiven
Rechts" und hier dem grundsätzlichen
Recht auf Ablehnung von Leistungen, die den Mitgliedern ohne ihre
ausdrückliche Zustimmung auferlegt oder abverlangt werden sollen und/oder die
den Bestimmungen dieses Manifests widersprechen, sie in Teilen aufheben und/oder
in Ihrem Sinn und/oder in ihrer Wirkung verändern. (in der Bundesrepublik:
https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht und Bundesverfassungsgericht BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51, Leitsatz
27)
í) sowie aufgrund
der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Völkerrechtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Internationale Organisationen aufgrund des Vertragsgesetzes, das den
Gründungsvertrag einer
Organisation innerstaatlich in Kraft setzt, oder aufgrund einer Verordnung, die einen
entsprechenden Status an Organisationen verleiht, an denen die Bundesrepublik
nicht als Mitglied beteiligt ist und den Regelungen für Staatskirchenrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die
international rechtssicher sind.
Diese verfassungsmäßige Regelung betrifft sämtliche
Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften,
bei denen keinen Zweifel an deren organisatorischem Inhalt und Status besteht.
Die Artikel 4 und 140 (und hier die Artikel 136 bis 141 der WRV) des Grundgesetzes, sind durch kein Gesetz, keine Landesverordnung oder durch jedwede andere Verordnung einschränkbar. Die vorgenannten Artikel sind nur durch eine Verfassungsänderung (Grundgesetzänderung) einzuschränken, sofern die Einschränkungen nicht gegen internationale Bestimmungen verstoßen, die über Artikel 25 Grundgesetz in deutsches Recht eingeflossen sind.
Dies betrifft aktuell verfassungswidrige Forderungen nach einem Impfstatus, auch bei den Maserschutzimpfungen und allen anderen Eingriffen in die körperliche und geistige Ebene der Mitglieder. Wir bitten die Mitglieder um Beachtung und lassen Sie sich nicht verunsichern. Die Rechtslage ist eindeutig und zweifelsfrei nachweisbar.
Team Recht und Jusitzwesen