alliance earth

 
 

alliance-earth.com United Nation of Human and Earth IGO

Intergovernmental Organization

  
 
 

Team Recht - Justizwesen

 

Translator

 

Liebe Mitglieder,

bitte lesen Sie die nachfolgenden Texte aufmerksam. Sollten Fragen zu den Inhalten und der jeweiligen Bedeutung aufkommen, nehmen Sie bitte mit unserem Bereich Recht Kontakt auf. Sie können auch anrufen. Die Telefonnummer steht direkt hier unten, wie die täglichen Telefonzeiten. Darüber finden sie die direkte Mail-Verbindung zu unserem Team.

Bei rechtlichen Fragen geben wir eine erste Einschätzung und sprechen dann eine Empfehlung über die zu treffenden Maßnahmen und Handlungen aus. Eine Prozessführung kann nur durch eine zugelassene rechtliche Vertretung aus Ihrer Region erfolgen, die wir gerne mit unserem Wissen und Unterlagen unterstützen, sofern die Hilfe gewünscht ist.   

Team Recht

 

 

Mailadresse

recht@alliance-earth.net

 

Telefon

01522-161 2318

Montag bis Freitag von

12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

 

 

Rechtsstand

ab 1. Januar 2025

 

alliance earth erfüllt alle Kriterien, um eine rechtsfähige und eintragbare IGO nach internationalen Vorschriften zu sein. alliance earth hat ein klares nationales und internationales  Aufgabengebiet, ist in mehr als drei Ländern tätig und hat erheblich mehr als drei Mitgliedern aus unterschiedlichen Staaten.

Zitat: Die Union of International Associations in Brüssel nimmt nur solche Organisationen als internationale Organisationen auf, wenn sie mindestens aus drei Staaten bestehen oder ein internationales Aufgabengebiet und Mitglieder aus drei Staaten haben bzw. in mindestens drei Ländern tätig sind. (siehe unter IGO)

 

Eine Internationale Organisation oder zwischenstaatliche Organisation (englisch intergovernmental organization, IGO) im völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt. alliance earth wurde am 1. Januar 2012 gegründet und entwickelt sich seither für alle Teilnehmer als Organisation nach völkerrechtlichen Vorschriften. Ihr Verwaltungsauftrag erstreckt sich auf weitere Völkerrechtssubjekte, deren Interessen die Organisation vertritt. Die Mitglieder erklären auch weiterhin den Bestand ihres jeweiligen Völkerrechtssubjekts und stimmen einer Auflösung nicht zu. Eine Auflösung kann weder durch politische Institutionen, noch durch den Willen dritter Völkerrechtssubjekte erfolgen. Zwischenzeitlich sind Mitglieder aus weiteren 59 Staaten registriert, die ebenfalls den Anspruch auf Vertretung durch unsere Organisation beantragen können.

 

alliance earth ist auch eine Körperschaft des internationalen Rechts (KdiR)

alliance earth ist eine "Körperschaft des internationalen Rechts", welche nicht grundgesetzverpflichtet, aber grundgesetzberechtigt und somit als ein rechtsfähiges Organ, im Rechtskreis der weltweit anerkannten Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuordnen ist und somit auch den rechtlichen Rang einer privaten Organisation wahrnehmen kann, sofern die Organisation eine entsprechende Entscheidung trifft. Internationale Organisationen genießen als Völkerrechtssubjekte – vorbehaltlich einer anders lautenden Bestimmung ihrer Gründungsverträge – das aktive und passive Gesandtschaftsrecht, das heißt, sie können Vertreter zu anderen Völkerrechtssubjekten entsenden und auch deren Vertreter akkreditieren.

 

Zusammenfassung

Das führende Völkerrechtssubjekt, in der Verbindung der zusammengeschlossenen Völkerrechtssubjekte, ist alliance-earth.com United Nation of Human and Earth. alliance earth und vertritt andere Völkerrechtssubjekte. Es liegt bereits ein unterzeichneter Vertrag vor, allerdings ist er noch in der Prüfung und durchläuft derzeit ein Genehmigungsverfahren. Verhandlungen mit weiteren Interessenten sind noch in der Sondierungsphase. Die Vorverträge sind bereits unterzeichnet und werden unmittelbar nach Unterzeichnung der abschließenden vertraglichen Verabredungen in Form einer Bekanntmachung veröffentlicht.

 

 

Inhalte    ( Entwurf)

ab 1. Januar 2025

 

1) Internationales Aufgabengebiet

Unsere internationalen Aufgaben beziehen sich auf die aktuellen Gegebenheiten, wie sie in allen Ländern der Welt zu finden sind. Kulturelle, religiöse oder politische Umstände, wie sie in den einzelnen Ländern bestehen, spielen keine entscheidende Rolle für die Notwendigkeit unserer Aufgabenstellung, da bislang alle Staatsformen keine geeigneten Antworten auf die Bedürfnisse der Menschheit finden konnten.

Unsere Organisation fördert die Aufklärung der Menschen über rechtliche Regeln, Vorschriften und Zusammenhänge im weltweiten Rechtssystem und deren Wirkung, die bis in ihre alltäglichen Bedürfnisse und in ihren Lebensraum eingreifen. Auch religiöse Regeln und Vorstellungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Fehlentwicklungen und die Absichten und Ziele werden von den Menschen häufig falsch interpretiert.

Ferner erheben wir die Mahnung und die Forderung an alle Staaten, sich an den Statuten der Vereinten Nationen zu orientierten und deren festgeschriebenen Rechte und Pflichten, die allgemeinen und speziellen Bildungsmöglichkeiten für alle Menschen zu erfüllen, die Regeln für die jeweilige gesundheitliche Sorge auf allen Kontinenten in einem realen Kontext zu verbessern, insbesondere in Verbindung mit einer gesunden Nahrungsversorgung, wie die Vermeidung einer schadhaften und nachteiligen Nutzung und Verwendung von älteren oder neuen technischen Einrichtungen und Errungenschaften, die in Zukunft eingesetzt werden sollen.

Insgesamt ist es unsere Aufgabe, regionale Gebilde in den vorgenannten Bereichen handlungsfähiger zu stellen, die Rechte der kleinsten gesellschaftlichen Einheiten, wie zum Beispiel der Gemeinden oder der Familien, zu stärken und deren freie Wahl und Entscheidung in allen Bereichen zu gewährleisten. Wir sind der Auffassung, das die Gemeinschaft der Menschen insgesamt einen größeren Raum in der selbstverantwortlichen Gestaltung ihres Lebens und ihres Lebensraumes erhalten sollte, um für die gesamte Menschheit eine weitere und bessere evolutionäre Entwicklung zu ermöglichen.

Dieser umfassenden gesellschaftlichen Aufgabe nimmt sich unsere Organisation in allen politischen und allen gesellschaftlichen Bereichen, wie in allen Gebieten der Erde an und fördert damit auch die Verständigung unter den Völkern und zwischen den verschiedenen religiösen Organisationen und Gemeinschaften. Dauerhaft wird mit diesen kleinen Einheiten eine flächendeckende Plattform für Informationen und Hilfen geschaffen, die unsere Ziele in unterschiedlichen Gesellschaftsformen bekannt machen. Der bisherige Erfolg unterstreicht die Wichtigkeit unserer Aufgabenstellung, die wir in den nächsten Jahren um weitere Inhalte ausbauen werden.

 

2) Mitglieder und Aktivitäten

Unsere Organisation hat derzeit Mitglieder aus 57 Staaten, die in ihrem Umfeld und somit im gesellschaftlichen Leben ihres  Landes, aktiv unsere Aufgaben und Ziele vertreten. Die strukturellen Gegebenheiten sind noch in der Anfangsphase. Allerdings entstehen jeden Tag neue Gemeinden und vergleichbare Gebilde, die unserer Organisation die Möglichkeit der unmittelbaren Arbeit in den Ländern ermöglichen. Eine Auflistung der vertretenen Länder kann von dazu berechtigten Stellen bei unserer Verwaltung angefordert werden. 

 

3) Strukturen und Gremien

ab 1. Januar 2025  (Entwurf)

 

Die Strukturen der Organisation setzen sich aus folgenden Gremien zusammen:

 

Das Sekretariat mit dem Generalsekretär

 

verwaltung@alliance-earth.net

 

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung (GV) ist das politische Hauptorgan der alliance earth IGO mit festgelegten Zuständigkeiten. In ihr sind alle Mitglieder mit gleichen Rechten vertreten. Als einziges Plenarorgan nimmt die Generalversammlung eine politische Ausnahmestellung ein, die sie zur Drehscheibe sämtlicher Aktivitäten der Organisation macht und zu richtungsweisenden Themen vom Generalsekretär einen Bericht einfordern kann.

Die Generalversammlung hat sieben Hauptausschüsse.

In ihnen sind wie im Plenum jeweils alle Mitglieder vertreten.

Ihre Zuständigkeiten sind wie folgt festgelegt:

 

1. Erster Ausschuss (Verwaltungsausschuss)

ist für die Organisation der inneren Verwaltungsaufgaben, für Angelegenheiten der Mitglieder und der eigenen Haushaltsführung verantwortlich

 

verwaltung@alliance-earth.net

kassenwart@alliance-earth.net

finanzen@alliance-earth.net

infomaterial@alliance-earth.net

 

2. Zweiter Ausschuss (Medien und Öffentlichkeitsarbeit)

ist für die Pressearbeit, die eigenen Medien und Übertragungsmodule, wie für alle technischen Einrichtungen der Verwaltung und für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig

 

pressestelle@alliance-earth.net

medien@alliance-earth.net

prteam@alliance-earth.net

 

3. Dritter Ausschuss (Wirtschafts- und Finanzausschuss)

befasst sich mit der Entwicklung in Wirtschaftsfragen in den Kontinenten, Staaten und internationalen Konzernen, wie dem internationalen Zahlungsverkehr mit den Fragen zu Währungen und des Währungsausgleichs

 

handelsportal@alliance-earth.net

zahlsytem@alliance-earth.net 

 

4. Vierter Ausschuss (Ausschuss für soziale und humanitäre Fragen)

setzt sich hauptsächlich mit Menschenrechtsfragen auseinander und für die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen, wie dem Aufbau von regionalen Strukturen

 

gemeinden@alliance-earth.net

 

5. Fünfter Ausschuss (Ausschuss für kulturelle Fragen)

behandelt Themen die in den Gesamtbereich der Bildung fallen, wie die Aufklärung über alternative Lernmethoden, die international bereits vorhanden sind, ausgebaut werden sollten und für einen Austausch vorzubereiten sind

 

sekretariat-akademie@alliance-earth.net

 

6. Sechster Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)

behandelt die Rolle der Pharma-Konzerne und der Ärzte, wie die Frage der Gesundheitsvorsorge für alle Menschen, sowie die Aufklärung über alternative Heilmethoden, die international Anwendung finden sollten

 

sekretariat-gesundheishaus@alliance-earth.net 

 

7. Siebter Ausschuss (Rechtsausschuss)

beschäftigt sich mit Fragen des Völkerrechts, der Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen, dem Zivil- und Sozialpakt und anderen nationalen und internationalen Verträgen, Gesetzen und Regeln, wie mit einer Vielzahl von politisch Themen, die in diesem Zusammenhang einer rechtlichen Betrachtung bedürfen

 

recht@alliance-earth.net

 

 

Veränderung in den Strukturen sind bis zum 31. Dezember 2024 zu erwarten.

Stand 07.12.2024

4. Organigramm

 

 

 

 

Verwaltungskompetenzen

Rechtsstand November 2024

 

1) Die uneingeschränkte Ausübung der Religion, des Glaubens und der Weltanschauung jedes Mitgliedes, solange Dritte von der Ausübung nicht gefährdet oder in ihrer Religion, ihrem Glauben oder ihrer Weltanschauung nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Hier sind insbesondere die Bestimmungen im Manifest unter Ziffer 3 zu beanspruchen und zu beachten.

2) Die Ausgabe von Ausweispapieren (Lichtbildausweisen) nach internationalen Regeln und Vorschriften zur Identifizierung der Mitglieder, ihres juristischen Personenstandes, ihrer korrekten Staatsangehörigkeit und zur Verwendung gegenüber Dritten Stellen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten aller alliancer. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit von Deutschland besitzt. Für alle anderen Länder gelten sinngleiche Regeln. Jede Verwechslung mit anderen Papieren oder Dokumenten, die als Lichtbildausweis bezeichnet werden, sind zu vermeiden.

3) Interne Handels- Tausch- und Zahlungsmethoden, die keiner nationalen oder internationalen Genehmigung bedürfen. Aufbau von Versorgungstrukturen in allen Bereichen des täglichen Leben, sofern diese Strukturen nachweislich im Inneren der Nation bleiben und wirken.

4) Unantastbare Räume bei Veranstaltungen und Versammlungen der Gemeinden und der Gemeinschaftsstrukturen insgesamt. Hierzu können in bestimmten Fällen private, wie auch gewerbliche Räume zählen, wobei im Einzelfall die Zuständigkeiten zu klären sind.

5) Die Unantastbarkeit der Verwaltungsstrukturen insgesamt, wie deren Rechte, Anweisungen und rechtlichen Vorgaben für ihre Mitglieder. Jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften ist z.B. nach § 130 StGB (Bundesrepublik Deutschland) zu prüfen und ggf. zu ahnden, wobei auch andere Rechte der verfassungsmäßigen Ordnung betroffen sein könnten.   

6) Für die Bundesrepublik Deutschland: Der Betrieb von Vorschulen, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, sofern z.B. die Bildungspflicht von anderen öffentlichen Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann und/oder wenn die Pflicht der Eltern in der Bundesrepublik u.a. nach §1666 und § 1631 BGB wegen des Ausfalls der anderen Bildungssysteme nicht mehr zu erfüllen sind und/oder diese anderen Bildungseinrichtungen die Bestimmungen des "International Pakts über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen" Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4, die über die Artikel 25 Grundgesetz Éingang in das deutsche Recht der Bundesrepublik finden, nicht erfüllen oder gewährleisten können. Ferner in den Fällen, in denen die religiösen, sittlichen, ethischen und moralischen Grundsätze und Vorstellungen der Eltern mit den Unterrichtsmethoden der öffentlichen Schulen nicht mehr im Einklang stehen oder ihnen eklatant widersprechen.

7) Alle Tiere, die innerhalb der alliance-earth.com leben, unterliegen den Bestimmungen dieses Manifestes. Somit gelten für die Tiere folgende Regeln:

Für alle Tiere innerhalb der alliance-earth.com, sind jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutserum, Stammzellen, Gewebe,  künstlicher oder transplantierter Organe untersagt. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeboren im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens.

 

 

Rechtsvorschriften

 

Diese Kompetenzen werden in der Bundesrepublik und international von folgenden Gesetzen geschützt:

 

(1) aufgrund des Religionsverfassungsrechts, wobei die Aufschlüsselungen der einzelnen Bereiche, die auch oder vor allem alliance-earth.com betreffen, zu dem jeweiligen Ereignis diesem Verfassungsrecht zu entnehmen sind. Die rechtliche Niederschrift ist zu umfangreich, um an dieser Stelle die zutreffenden Punkte nennen zu können.

 

Gesetze der Bundesrepublik Deutschland

 

(2) und durch das Grundgesetz Art. 4 sowie Art. 140 und hier WRV von Art. 136 bis 141 und über und in Verbindung mit Art. 25 Grundgesetz

(3) und bezüglich des Tierschutzes, gemäß Art. 20 a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. ZITAT: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

 

Internationale Gesetz die über Art. 25 GG auch in der Bundesrepublik gelten

 

(4) durch Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in deutscher Sprache

(5) durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in deutscher Sprache

(6) durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen, Art. 1 bis Art. 31 und hier insbesondere für alle Bildungseinrichtungen Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4.

(7) durch die Bestimmungen des national und international anerkannten "Überpositiven Rechts" und hier dem grundsätzlichen Recht auf Ablehnung von Leistungen, die den Mitgliedern ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auferlegt oder abverlangt werden sollen und/oder die den Bestimmungen dieses Manifests widersprechen, sie in Teilen aufheben und/oder in Ihrem Sinn und/oder in ihrer Wirkung verändern. (in der Bundesrepublik: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht und Bundesverfassungsgericht BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51, Leitsatz 27)

(8) sowie aufgrund der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Völkerrechtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts: Internationale Organisationen aufgrund des Vertragsgesetzes, das den Gründungsvertrag einer Organisation innerstaatlich in Kraft setzt, oder aufgrund einer Verordnung, die einen entsprechenden Status an Organisationen verleiht, an denen die Bundesrepublik nicht als Mitglied beteiligt ist und den Regelungen für Staatskirchenrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die international rechtssicher sind.

 

 

Zur Bekanntmachung vom 30. Juli 2024

konkretisieren wir unsere Ziele in einem permanenten Verfahren. Hier finden Sie die ersten Grundlagen.

 

Teil I

Bildung

 

1) Alleine die leiblichen Eltern oder die Erziehungsberechtigen, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, entscheiden über die Erfüllung der Bildungspflicht nach ihren ethischen, moralischen und/oder religiösen Weltanschauungen. Anderslautende Vorgaben öffentlicher Stellen, sind nach den vorliegenden Gesetzen, wie nach dem Religionsverfassungsrecht unzulässig und können selbst durch abweichende Vorgaben in den Bundesländern nicht aufgehoben werden.

2) Die Bildungspflicht beginnt mit der Vollendung des 6. Lebensjahres und dauert bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres an. Danach entscheiden die leiblichen Eltern oder die Erziehungsberechtigten, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, mit den Jugendlichen gemeinsam über den weiteren Bildungsweg.

3) Die Rechte der Eltern oder der Erziehungsberechtigen, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, sind nur dann einzuschränken, wenn nachweislich Leib und Leben des/der Schutzbefohlenen bedroht sind, ein Ableben befürchtet werden oder der körperliche und gesundheitliche Verfall augenscheinlich eingetreten ist. Andere Begründungen sind ausgeschlossen.

4) Festgelegt wird eine freie und uneingeschränkte Wahl von Bildungseinrichtungen für alle unter 2) genannten Kinder- und Jugendliche. Die Besuchspflicht eines bestimmten Schulgebäudes besteht nicht. Die Pflicht und somit das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Bildung, kann durch andere Einrichtungen, durch die Eltern selbst und/oder durch Beauftragte der Eltern erfolgen.

5) Ein Prüfungs- oder Zugriffsrecht öffentlicher Stellen oder Einrichtungen, welches die Bestimmungen in Position 3) aufheben oder verändern könnten, besteht nicht, da alleine durch andere ethische, moralische oder weltanschauliche Sichtweisen der prüfenden Behörde oder anderer Einrichtungen, die Rechte der leiblichen Eltern oder der Erziehungsberechtigen, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, aufgehoben, geändert, geschmälert oder in anderer Weise aufgelöst werden könnten.  

 

Gesundheit

 

1) Wie unter Bildung, Positionen 1)  bis 5) näher beschrieben, entscheiden alleine die leiblichen Eltern oder die Erziehungsberechtigten, in Abwesenheit der leiblichen Eltern, welche medizinischen Maßnahmen an ihren Kindern oder an ihren eigenen Körpern durchgeführt werden können oder dürfen. Ausnahmen, die ihr Recht auf freie Entscheidungen einschränken sind ebenso unzulässig, wie Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen oder privaten Raum, die durch ihre Entscheidungen herbeigeführt, beabsichtigt sein könnten.

 

Anmerkung: Die Ausarbeitung wird weiter permanent erweitert und wir bitten alle Mitglieder um Ihre Teilnahme. Wie eine Teilnahme möglich ist, wird in den internen Sitzungen vereinbart.

Team Recht und Verwaltung am 15. November 2024

 

 

Bekanntmachung vom 30. Juli 2024

 

Im Oktober 2024 wird die neue Verwaltung von Allianz Erde ein Jahr alt. Daher wird es Zeit die Ziele von Oktober 2024 bis einschließlich November 2025 zu benennen und wir geben hier eine erste Übersicht der vorrangigen Zielsetzungen.

1. Alle Mitglieder unter 18 Jahren können unsere Akademie besuchen, ohne weiterhin auf eine so genannte öffentliche Schule zu gehen. Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften ist allerdings ohne die aktive Beteiligung der Eltern nicht möglich, die sich dann von zugelassenen Rechtsanwälten und unserem Bereich Recht und Justiz unterstützen lassen. Es werden weithin intensive Erklärungen und Hilfestellungen notwendig sein.

2. Der Bereich Handel wird ausgebaut, damit eine eigene Versorgung gewährleistet ist. Die Lebensmittel der Industrie erhalten immer mehr Bestandteile, die unserer Gesundheit großen Schaden zufügen. Das wird sich auch unter einer neuen Verwaltung oder Regierung nicht ändern, da sich die industrielle Herstellung auf dem gesamten Planeten in diese Richtung bewegt, wie international beobachtet werden kann.

3. Die Gesundheitsvorsorge liegt in den Händen jedes Einzelnen. Daher sollen vor allem die Hilfestellungen und ein entsprechendes „Forum“ eingesetzt, bzw. verbessert werden. Die vorhandenen Kanäle sind zwar aktiv, hier sind aber noch sehr viel mehr Möglichkeiten gegeben, die zusammengetragen werden sollten.

4. Alle Mitglieder legen großen Wert auf eine klare und von allen Behörden akzeptierte rechtliche Stellung. Hier gibt es Mängel in der Durchsetzung, obwohl die gesetzlichen Vorschriften in der Bundesrepublik, wie in allen anderen Länder dieser Welt, sehr verständlich und eindeutig sind. Wir haben eine Situation der Ignoranz vorliegender Gesetze durch öffentliche Stellen, die häufig zur Umkehr der tatsächlichen Vorschriften führt. Dieses Problem wird uns noch lange beschäftigen, da der einzelne Gesprächspartner vor Ort völlig uninformiert ist.

5. Bezüglich der Rechtsstellung ist der Personenstand von großer Bedeutung und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Punkt 4. Unsere Organisation muß eine gemeinsame Entscheidung treffen, wie wir dieses Problem in Zukunft lösen, da die Vorstellungen zu diesen Themen sehr unterschiedlich sind. Die Verwaltung wird in den kommenden Monaten Lösungsvorschläge erarbeiten.

6. Allgemeines: In den nächsten 12 Monaten wird sich die Situation in den USA und vor allem in Europa, stark ändern. In anderen Teilen der Welt ist die Veränderung bereits unumkehrbar weit fortgeschritten. In China beispielsweise, kann die Zukunft schon besichtigt werden.

Deutschland wird eine vorrangige politische Position einnehmen, egal ob es nun Bundesrepublik, Deutschland, ein Teil von einem Staat Europa oder Deutsches Reich als Bezeichnung tragen wird. Der Personenstand und somit die Funktionsweise des kanonischen Rechts, ändert sich durch solche Umstellungen nicht, da Personenrecht die Grundlage jedes Staates oder jeder staatlich organisierten Verwaltung ist. Ohne dieses Personenrecht könnte ein Staat gar nicht existieren. Jede andere Behauptung kann juristisch nicht belegt werden.

Da wir als lebende Wesen eine andere oder zumindet erweiterte Rechtsstellung erlangen möchten, werden die Aufgaben in diesem Bereich von entscheidender Bedeutung sein. Verbleiben wir alleine im reinen Personenrecht, können gewisse Dinge nicht erreicht werden, was wir in internen Veranstaltungen näher zu besprechen sein wird.

 

Team Verwaltung und Recht

Ratingen, 30.07.2024